1377 – Gabe man 11fl dem Züchtiger zu Lohn und vor Kost / sechs Gefangene abzurichten / der er ein Theil enthaupte / Ihr ein Theil erhängte / und ein Theil ertränckte / item 7lb dem Züchtiger / als er 5. abrichtete / einen hängte / und 4. ertränckte.
1387 – Vor Zeiten hat es besondere Häuser gegeben / worinnen das unzüchtige Frauen = Volck sich aufhalten dörffen / und Stunden solche unter der Obsicht des Stickers / darüber hatte er folgende Regulen.
Wann man eynem verletzet / so gefället ein Gulde dem Obersten Richtere und dem Stücker iglichem halb. Hayt ein Stücker zwey Husere / da inne die gemeine Dochter wohnen/ die des Rath syn und ihme verzinsen.
Eyn Huse by der Menzer Pforten darinne der Stücker wonen sol.
1388 – Gabe man dem Hencker zu Maynz 4 fl umb zwey zu richten / auch gab man ihme 2 lb zu einem Kessel, als man einen der böse Englisch gemünz / derein sotte.
1397 – Seind 9. auf einmal allhier gerädert worden.
1424 – Vor Judica ward der Galgen mit Bley gedeckt/ Sechs Horneck daran gemacht / ist dahmals uff dreyen Seulen nit fern von dem neuen / uffem nechsten Acker über am Weg gestanden.
1432 – hat man geben 3.lb und 2ß für ein Pferd/ für Strang/ Eyn Rad und andere Gezeug als man einen Scherer / mit dem Rad richte und schleiffte /der ein Magdt und einen Weber ermordet hatte.
1438 . Freytag vor Pfingsten wird Jacob zu München in den Mayn geworfen und erträckt/ weilen er mit falschen Karten und Wüffel gespielet / Kupfern Ring vergult/Zinn als Silder in Stücken gemacht und verkaufft.